AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Transporte

1. Be- und Entladung:

  • Jede Be- und Entladung wird vom Besitzer oder einem Beauftragten vorgenommen.
  • Bei Be- und Entladung durch uns besteht keinerlei Haftung durch uns oder unsere Versicherung.
  • Sollten Beschädigungen an Hilfsmitteln, Betriebsmitteln oder dem Personal entstehen, so haftet hierfür die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Tierhalters in vollem Umfang oder der Tierhalter selbst.

2. Fütterung:

  • Fütterung während des Transportes obliegt uns. Das Futter hierzu ist vom Kunden mitzugeben.
  • Futterpausen werden nach dem aktuellen Tierschutzgesetz eingelegt.
  • Jedes Pferd muß vor Transportbeginn normal gefüttert werden ( idealer Weise vor einem Langzeittransport mit leicht verdaulichem Mash und Beigabe von Öl). Dieses obliegt dem Besitzer oder einem Bevollmächtigten.
  • Die gewohnten Fütterungszeiten sind uns (bei längeren Transporten) mitzuteilen.

3. Haftung:

  • Jedes von uns beförderte Pferd ist gegen transportbedingte Verletzungen unbegrenzt versichert. Bei Totalverlust bis zu 500.000 €. (Ausnahme: Nottransporte und Transporte von akut erkrankten Pferden!)
  • Bei dauerhafter Unbrauchbarkeit ersetzt unsere Versicherung bis zu dem doppelten Schätzwert des Pferdes.
  • Vom Pferd verursachte Schäden am Transportmittel oder an Hilfsmitteln trägt in jedem Fall der Besitzer oder dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Für mitgeführtes Zubehör wie z.B. Sättel, Zaumzeug u.ä. wird keine Haftung übernommen.

4. Zahlung

  • Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich stets bar spätestens bei Entladung des Pferdes/ der Pferde.
  • Es kann auch eine Überweisung vorgenommen werden, die aber stets im Voraus getätigt werden muß.  Bei Langzeittransporten behalten wir uns vor, eine Vorauszahlung zu verlangen ( aber vorwiegend nur bei grenzüberschreitenden Transporten!). Hierzu werden dem Kunden vorher unsere Bankverbindungsdaten mitgeteilt.
  • Bei Zahlung per Rechnung (nur bei Stammkunden und  Notfalltransporten!) warten Sie bitte die Rechnung ab.

5. Durchführung:

  • Alle Transporte werden ausschließlich aufgrund der neuesten TierschutztransportVO durchgeführt. Zum Transport muss grundsätzlich der entsprechende Equidenpass/ Pferdepass mitgeführt werden.
  • Ohne Equidenpass/ Pferdepass kein Transport!   
  • Transporte von Fohlen mit einem Alter von unter einem Jahr müssen vorher angekündigt werden. Dies gilt insbesondere für Fohlen, die zum ersten mal transportiert werden.
  • Die zu transportierten Pferde müssen halfterführig sein und den angebundenen Zustand kennen.
  • Sollten die Fohlen/Pferde diese Voraussetzung nicht haben, kann der Transport von uns abgelehnt werden und es wird der volle Fahrpreis fällig.
  • Beim Transport von tragenden Stuten sollte uns dieser Zustand bitte sofort angezeigt werden und uns der fortgeschrittene Zeitraum ( wievielter Monat ?) bekannt gegeben werden.

6. Mitnahme von Personen:

  • Mitnahme von Personen erfolgt stets ohne Aufpreis und auf eigene Gefahr.
  • Sie bedarf der Zustimmung des Fahrers und des Geschäftsführers.

7. Gerichtsstand:

  • Im Streitfall ist der Gerichtsstand Berlin.

8. Bilder und Videos:

  • Bilder und /oder Videos die vor, während oder nach dem Transport erstellt werden,sind uneingeschrängtes Eigentum (auch nach dem Urheberrecht!) der erstellenden Person oder der ausführenden Firma. einschränkende Vereinbarungen sind hiervon unabhängig.

9. Verwendung von Rufnummern dieser Homepage:

  • Wer Rufnummern dieser Homepage zu Zwecken der Werbung (Werbefaxe, Werbeanrufe) mißbraucht oder sie zu diesem Zwecke weitergibt, ist zu Schadenersatz verpflichtet. Dieser wird von uns festgesetzt und beträgt mindestens 5.000 ,-€. Im Wiederholungsfall kann diese Summe auf 100.000,- €  erhöht werden.
  • Der vorangegangene Punkt gilt nur dann, wenn Faxe oder Anrufe die dem Zwecke der Werbung dienen, mit unserem Geschäftsbereich Pferdetransporte nicht konform sind.

Diese Stute mag für gewöhnlich Männer nicht so gerne, man sieht was wir für einen Draht zu den Pferden aufbauen.